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Zimmer Tübingen
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Zimmer Tübingen: Das passende Zimmer finden
Ein Zimmer in Tübingen mieten: Das tun die meisten Deutschen früher oder später einmal. Dabei ist das – gerade in den Städten wie Tübingen – kein leichtes Unterfangen. Denn bezahlbare Zimmer sind in Zimmer selten. Welche Fallstricke die Zimmersuche bietet und auf was Mietinteressenten achten sollten, zeigen die Ausführungen unten. (Quelle immobilie1.de )
Wie sieht das richtige Zimmer in Tübingen aus?
Das Traumzimmer – werden die Wenigsten finden, wenn sie ein Zimmer mieten möchten. Kompromisse müssen meist gemacht werden. Aber an welcher Stelle? Welche Kriterien muss das Zimmer mindestens erfüllen? Darüber sollten sich Wohnungsuchende Gedanken machen, bevor es an die konkrete Suche geht: (Quelle immobilie1.de)
Größe des Zimmers: Wie groß das Zimmer sein soll, die man mieten möchte, hängt in erster Linie davon ab, wie viele Personen darin wohnen werden – und zwar sowohl was die Quadratmeter- als auch was die Zimmeranzahl angeht. So kann für ein Pärchen ein Zimmer mit 60 Quadratmetern durchaus ausreichen. Eine vierköpfige Familie wird mit zwei Zimmern nur schwer zurechtkommen und braucht natürlich auch mehr Platz. (Quelle immobilie1.de )
Ausstattung des Zimmers: Auch die Frage, über welche Ausstattung das Zimmer unbedingt verfügen sollte, sollte vor der konkreten Suche geklärt werden. Ist beispielsweise ein Aufzug nötig, weil das Zimmer mit einem Kinderwagen oder Rollstuhl erreicht werden muss? Braucht man eine Badewanne oder reicht die Dusche? Wäre es zu teuer, eine eigene Einbauküche anzuschaffen, sollte diese bereits vorhanden sein. Sollen Haustiere in dem Zimmer, das man mieten möchte, erlaubt sein? (Quelle immobilie1.de)
Schnitt des Zimmer: Der Schnitt des zukünftigen Zimmers spielt ebenfalls eine wichtige Rolle. Verbringt man viel Zeit in der Küche, ist eine geräumige Wohnküche sinnvoll. (Quelle immobilie1.de)
Lage des Zimmers: Zudem entscheidend ist die Lage des Zimmers, das man mieten möchte. Leben Kinder im Haushalt, ist es sinnvoll, wenn Kindergarten und Schule gut erreichbar sind. Auch Einkaufsmöglichkeiten und Ärzte in der Nähe können wichtig sein, genauso wie eine gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Oder ist es ein Leben auf dem Land in Abgeschiedenheit, das der Mietinteressent sucht? Wichtig ist auch: Gibt es Stadtviertel oder Orte, die nicht gefallen und in denen das Zimmer möglichst nicht liegen sollte? (Quelle immobilie1.de)
Die Suche nach dem passenden Zimmer
Sind diese Punkte geklärt, kann es an die Suche nach dem passenden Zimmer gehen. Inzwischen beginnt die Wohnungssuche oft online. Immobilienportale – wie www.immobilie1.de – sind gute Anlaufstellen. Hier kann die Suche meist eingeschränkt werden auf Mietwohnungen, die die zuvor festgelegten Kriterien erfüllen. Auch die Immobilienanzeigen von Tageszeitungen sind weiterhin eine Quelle. Darüber hinaus ist es oft sinnvoll, wenn ein Makler die Suche nach einem geeigneten Zimmer übernimmt und damit erheblich vereinfacht. Außerdem lohnt es sich, sich im Freundes- und Bekanntenkreis umzuhören. Auch Initiativbewerbungen um ein Zimmer bei ortsansässigen Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen können Erfolg bringen. (Quelle immobilie1.de )
Die passende Zimmer in Tübingen ist gefunden – und dann?
Sei es über eine Online-Anzeige, ein Inserat in der Tageszeitung oder Bekannte: Ist ein passendes Zimmer zur Miete gefunden, muss der Vermieter – beziehungsweise der Makler – kontaktiert werden. Und zwar richtig. Ob am Telefon oder per E-Mail – folgende Daten sind wichtig:
* die Referenz-Nummer des Zimmers, damit der Ansprechpartner weiß, um welches Zimmer es sich handelt
* die eigenen Kontaktdaten für Rückruf
Bei einer E-Mail ist zudem entscheidend, dass sie fehlerfrei ist – sonst ist man schnell aus dem Rennen. Zudem schaden einige Informationen zur eigenen Person nicht – so bekommt der Vermieter oder der Makler einen ersten Eindruck. Das gilt auch für Anrufe. Man sollte darauf gefasst sein, einige Fragen zu sich selbst zu beantworten. Außerdem sollte man bereits vor dem ersten Kontakt wissen, wann man Zeit für einen Besichtigungstermin hat und alle Fragen rund um diesen Termin im ersten Telefonat klären. Dazu gehört unter anderem, welche Unterlagen zum Besichtigungstermin mitgebracht werden sollen. (Quelle immobilie1.de )
Die Zimmerbesichtigung
Pünktlich und angemessen gekleidet zu einer Besichtigung zu erscheinen, sollte für jeden Mietinteressenten selbstverständlich sein. Außerdem sollte man alle Unterlagen dabeihaben, die der Vermieter beziehungsweise der Makler in der vorherigen Korrespondenz gefordert hat. Das können sein: Eine Mieterselbstauskunft: Oft erhalten Mietinteressenten dafür ein Formular vom Makler oder Vermieter, das sie ausfüllen können. Abgefragt werden Daten wie Namen, Alter und Anzahl der Personen, die die Wohnung mieten möchten, bisherige Anschrift, Gehalt etc.
Gehaltsnachweis: Hier wünschen Makler oder Vermieter meist eine Kopie der letzten Gehaltsabrechnung. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung: Diese wird vom bisherigen Vermieter erstellt und bezeugt, dass der Mieter keine Mietschulden hat. Schufa-Bonitätsauskunft: Die Schufa ermittelt die wahrscheinliche Zahlungsfähigkeit des Mieters und gibt darüber Auskunft.
Sind die Unterlagen übergeben, geht es an die eigentliche Besichtigung des Zimmers, das man mieten möchte. Diese sollte übrigens tagsüber stattfinden, da eventuelle Mängel bei Tageslicht besser beurteilt werden können und auch nur so klar wird, wie hell das Zimmer ist. Bei der Besichtigung sollte man sich Zeit nehmen, alle Räume gründlich in Augenschein zu nehmen und genau auf Mängel zu achten. Ist irgendwo Schimmel zu erkennen, gab es einmal einen Wasserschaden? Ist die Ausstattung so, wie im Exposé beschrieben? Wirken Fenster und Türen neu? Ist Verkehrslärm zu hören? Wer bei der Zimmerbesichtigung einen Zollstock dabei hat und jetzt schon nachmisst, hat später nicht das Problem, dass vorhandene Möbel nicht in das Zimmer passen. Auch kann es sinnvoll sein – soweit erlaubt – Fotos von dem Zimmer zu schießen. Denn eventuell wichtige Details vergisst man schnell. Daneben ist jetzt Zeit, offene Fragen zu klären. Ab wann ist das Zimmer frei? Sind Haustiere erlaubt? Wie wird das Zimmer geheizt? Etc. (Quelle immobilie1.de)
Kosten für das Zimmer
Spätestens nach der Besichtigung gilt es zu klären, ob man sich das Zimmer leisten kann oder will. Die Kosten für ein Zimmer zur Miete setzen sich aus verschiedenen Posten zusammen. Der größte Teil ist die sogenannte Kaltmiete. Das ist der Betrag, den man dafür zahlt, dass man die Wohnung mieten darf. Hinzu kommen die Nebenkosten. Hier wird eine monatliche Vorauszahlung für Heizung, Wasser, Abwasser, Müllgebühren und weitere Betriebskosten geleistet. Hinzu kommen meist noch Stromkosten, die direkt mit dem Versorger abgerechnet werden. Achtung: Die Nebenkosten werden in der Regel einmal jährlich abgerechnet. Sollten die monatlichen Zahlungen nicht für die tatsächlichen Kosten ausreichen – etwa, weil in einem kalten Winter mehr geheizt werden musste – kann eine Nachzahlung auf den Mieter zukommen. (Quelle immobilie1.de )
Ein Zimmer mieten: Das sollte im Mietvertrag stehen
Möchte der Interessent die Wohnung mieten und hat auch der Vermieter sich für ihn entschieden, ist der Mietvertrag der nächste Schritt. Im Mietvertrag werden die Eckpunkte des Mietverhältnisses geregelt, wie beispielsweise: Beginn des Mietverhältnisses, die Kaltmiete und die Höhe der Nebenkosten, Kündigungsfrist und vieles Weiteres. Wie jeden anderen Vertrag auch, sollte man einen Mietvertrag sorgfältig lesen, bevor man ihn unterschreibt. Auf einige Punkte sollten Interessenten besonders achten, wenn sie ein Zimmer mieten wollen:
* Staffelmieten: Wird eine sogenannte Staffelmiete vereinbart, steigt die Miete regelmäßig automatisch an.
* Schönheitsreparaturen: Viele Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen sind nicht mehr zulässig.
* Kleinreparaturen: Hier kann der Mieter verpflichtet werden, Reparaturen bis zu einer Höhe von 100 Euro selbst zu übernehmen
*Kündigungsverzicht: Einige Mietverträge sehen vor, dass der Mieter für eine bestimmte Zeit – maximal vier Jahre – auf eine Kündigung verzichtet. (Quelle immobilie1.de )