Wer in Tübingen ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück kaufen oder verkaufen möchte, steht schnell vor einer der wichtigsten Fragen im gesamten Prozess: Wie läuft der Notartermin ab und welche Rolle spielt das Notariat? In Deutschland schreibt das Gesetz (§ 311b BGB) zwingend vor, dass jeder Immobilientransfer notarisiert werden muss – ohne einen Notar in Tübingen ist ein rechtsgültiger Eigentumswechsel also nicht möglich.
Welche Aufgaben übernimmt der Notar beim Immobilienkauf in Tübingen?
Unabhängige Beratung und Erstellung des Kaufvertragsentwurfs
Ein Notar ist beim Immobilienkauf keineswegs ein bloßer Formalismus oder Parteivertreter. Anders als ein Rechtsanwalt agiert der Notar in Tübingen als absolut unparteiischer und unabhängiger Berater. Seine gesetzliche Aufgabe ist es, die Interessen von Käufer und Verkäufer gleichermaßen zu wahren und ein rechtlich ausgewogenes Fundament für das Immobiliengeschäft zu schaffen.
Wer in
Der Kaufvertragsentwurf: Das Herzstück der Immobilienübertragung
Bevor es zum eigentlichen Unterschriftstermin kommt, erstellt das Notariat den Kaufvertragsentwurf. Dieses Dokument regelt alle juristischen und finanziellen Details des Verkaufs. Darin werden unter anderem folgende Punkte verbindlich festgelegt:
- Vertragsparteien & Kaufgegenstand: Genaue Aufschlüsselung der Immobilie inklusive Flurstück, Miteigentumsanteilen und mitverkauftem Inventar (z. B. Einbauküche).
- Kaufpreis & Zahlungsmodalitäten: Festlegung des Kaufpreises, des Fälligkeitsdatums sowie der Voraussetzungen, die vor der Überweisung erfüllt sein müssen.
- Besitz- und Nutzenübergang: Der genaue Zeitpunkt, an dem Risiko, Lasten und Nutzungen (z. B. Mieteinnahmen) auf den Käufer übergehen – meist nach vollständiger Zahlung.
- Gewährleistung & Sachmängel: Regelungen zum Zustand des Objekts (beim Verkauf gebrauchter Immobilien gilt meist der Grundsatz „gekauft wie gesehen“ unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, sofern keine arglistig verschwiegenen Mängel vorliegen).
Schutz vor Risiken und verständliche Aufklärung
Der Notar sorgt dafür, dass keine der beiden Parteien unangebracht benachteiligt wird. Er stellt sicher, dass der Käufer erst dann den Kaufpreis überweist, wenn das Eigentum im Grundbuch durch eine Auflassungsvormerkung abgesichert ist. Umgekehrt wird der Verkäufer davor geschützt, das Eigentum an seiner Immobilie zu verlieren, bevor er das Geld auf seinem Konto hat.
Die offizielle Beurkundung des Immobilienkaufs
Die notarielle Beurkundung ist der Höhepunkt und der rechtlich entscheidende Moment eines jeden Immobiliengeschäfts. Erst mit dem vollzogenen Notartermin wird die Einigung über den Kauf oder Verkauf einer Immobilie in Tübingen rechtlich bindend. Bis zu diesem Zeitpunkt sind alle mündlichen oder schriftlichen Vorverträge ohne notarisiere Form juristisch nicht durchsetzbar.
Wie läuft der Beurkundungstermin in Tübingen ab?
Der Termin im Notariat folgt einem klaren, gesetzlich geregelten Ablauf, der für maximale Rechtssicherheit sorgt:
- Identitätsprüfung: Vor Beginn des Termins weist sich jede Partei durch ein gültiges Ausweisdokument aus. Der Notar stellt die Identität und die Handlungsfähigkeit aller Beteiligten fest.
- Verlesen des Kaufvertrags: Der Notar liest den gesamten Kaufvertrag Wort für Wort laut vor. Dies mag förmlich wirken, dient jedoch dem Schutz aller Beteiligten: Es stellt sicher, dass Käufer und Verkäufer den exakten Wortlaut und alle juristischen Konsequenzen vollumfänglich verstehen.
- Erklärungen und Fragen: Während des Verlesens können und sollen offene Fragen gestellt werden. Der Notar erklärt komplexe Rechtsbegriffe verständlich und nimmt bei Bedarf noch letzte einvernehmliche Änderungen direkt im Dokument vor.
- Die Unterschrift: Sind alle Unklarheiten beseitigt, unterzeichnen Käufer, Verkäufer und der Notar die Urkunde. Damit ist der Immobilienkaufvertrag offiziell beurkundet.
Vertretene Beurkundung: Was gilt, wenn Sie nicht persönlich kommen können?
Sollte eine Partei beim Notartermin in Tübingen nicht persönlich anwesend sein können, besteht die Möglichkeit einer vertretenen Beurkundung. Eine bevollmächtigte Person (oder ein vertretungsberechtigter Vertreter) unterzeichnet den Vertrag vor Ort. Die Wirksamkeit des Vertrags tritt in diesem Fall ein, sobald die abwesende Partei den Vertrag bei einem Notar an ihrem Wohnort über eine sogenannte Nachgenehmigung offiziell bestätigt.
Persönlicher Service von Widmaier Immobilien:
Sie müssen diesen wichtigen Schritt nicht alleine gehen. Wir begleiten unsere Kunden regelmäßig persönlich zum Beurkundungstermin in Tübingen. So haben Sie von der Vorbesprechung bis zur finalen Unterschrift stets einen erfahrenen Ansprechpartner an Ihrer Seite.
Abwicklung im Grundbuch & Absicherung der Fälligkeit
Mit der Unterschrift beim Notartermin in Tübingen ist der Kaufvertrag zwar rechtsgültig abgeschlossen, Käufer und Verkäufer sind jedoch noch nicht am Ziel: Der Käufer ist noch nicht offizieller Eigentümer im Grundbuch und der Verkäufer hat sein Geld noch nicht erhalten. Erst in der anschließenden Abwicklungsphase sorgt der Notar für den sicheren Vollzug des Geschäfts.
Die Auflassungsvormerkung: Der Schutz für den Käufer
Direkt nach der Beurkundung veranlasst der Notar die Eintragung einer sogenannten Auflassungsvormerkung im Grundbuch beim zuständigen Amtsgericht Tübingen.
- Warum ist das so wichtig? Die Vormerkung „reserviert“ die Immobilie rechtlich für den Käufer. Ab diesem Moment kann der Verkäufer das Objekt nicht mehr an Dritte verkaufen, belasten oder verpfänden. Der Käufer erhält dadurch maximale Rechtssicherheit.
Einholen aller Genehmigungen & Lastenfreistellung
Bezugnehmend auf den Vertrag kümmert sich das Notariat um alle behördlichen und privaten Freigaben:
- Vorkaufsrecht der Stadt: Die Gemeinde (z. B. die Stadt Tübingen) wird angefragt, ob sie auf ihr gesetzliches Vorkaufsrecht verzichtet.
- Löschungsbewilligung: Hat der Verkäufer noch eine alte Hypothek oder Grundschuld auf dem Objekt, fordert der Notar bei dessen Bank die Löschungsbewilligung an, damit der Käufer die Immobilie lastenfrei übernimmt.
- Verwalterzustimmung: Bei einer Eigentumswohnung wird die erforderliche Zustimmung der Hausverwaltung eingeholt.
Die Fälligkeitsmitteilung: Grünes Licht für die Zahlung
Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind – die Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen ist, alle Genehmigungen vorliegen und die Lastenfreistellung geklärt ist – versendet der Notar in Tübingen die sogenannte Fälligkeitsmitteilung an den Käufer.
Wichtig für den Käufer: Erst nach Erhalt dieser schriftlichen Zahlungsaufforderung durch den Notar müssen Sie den Kaufpreis an den Verkäufer überweisen. Überweisen Sie niemals vorher!
Die finale Eigentumsumschreibung
Nachdem der Verkäufer dem Notar den Eingang des Kaufpreises bestätigt hat und auch die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Nachweis über die gezahlte Grunderwerbsteuer) vorliegt, veranlasst der Notar den letzten Schritt: Die endgültige Umschreibung des Eigentums im Grundbuch. Erst jetzt ist der Käufer auch juristisch der neue Eigentümer.
Widmaier Immobilien begleitet den Prozess:
Die Phase zwischen Notartermin und Kaufpreiszahlung dauert in der Regel 4 bis 8 Wochen. Wir behalten für Sie alle Fristen im Blick, stehen in ständiger Abstimmung mit dem Notariat in Tübingen und koordinieren nach der Fälligkeit die reibungslose Schlüsselübergabe vor Ort.
Schritt für Schritt: So läuft Ihr Notartermin in Tübingen ab
Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen & Notar beauftragen
Eine sorgfältige Vorbereitung ist der Schlüssel für eine schnelle und reibungslose Kaufabwicklung. Bevor der Notar in Tübingen mit der Erstellung des Kaufvertragsentwurfs beginnen kann, benötigt das Notariat sämtliche relevanten Daten zur Immobilie sowie zu den beteiligten Personen.
Welche Dokumente und Daten benötigt der Notar?
Damit es nicht zu Verzögerungen kommt, sollten Käufer und Verkäufer folgende Informationen bereithalten:
- Persönliche Daten aller Beteiligten:
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID)
- Aktuelle Meldeadresse und Familienstand (bei Verheirateten ggf. Angabe zum Güterstand/Ehevertrag)
- Objektunterlagen & Informationen zur Immobilie:
- Aktueller Grundbuchauszug (zeigt Eigentumsverhältnisse und eventuelle Belastungen)
- Flurkarte / Lageplan sowie genaue Anschrift des Objekts
- Bei Eigentumswohnungen: Teilungserklärung, Verwalterzustimmung sowie Kontaktdaten der Hausverwaltung
- Angabe über mitverkauftes Zubehör (z. B. Einbauküche, PV-Anlage) samt Wertangabe
- Finanzierungs- & Zahlungsdetails:
- Kaufpreis und gewünschter Übergabetermin
- Bei Käufern: Kontaktdaten der finanzierenden Bank (für die spätere Bestellung der Grundschuld)
Wer beauftragt den Notar in Tübingen?
Nach gängiger Praxis wählt und beauftragt der Käufer den Notar, da er in der Regel auch die Notar- und Grundbuchkosten trägt. Sobald sich Käufer und Verkäufer über den Verkaufspreis und die Rahmenbedingungen einig sind, übermittelt der Käufer oder der beauftragte Makler die Daten an das Notariat.
Schritt 2: Entwurf prüfen & 14-Tage-Frist beachten
Liegen dem Notariat alle Dokumente vor, wird der erste Kaufvertragsentwurf erstellt und an Käufer und Verkäufer versendet. Nun beginnt die wichtigste Phase der Vorbereitung: die inhaltliche Prüfung und die Einhaltung der gesetzlichen Überlegungsfrist.
Die 14-Tage-Frist: Gesetzlicher Verbraucherschutz beim Immobilienkauf
Handelt es sich bei dem Immobiliengeschäft um einen Vertrag zwischen einem Verbraucher (Privatperson) und einem Unternehmer, schreibt der Gesetzgeber im § 13 Abs. 2 BeurkG eine 14-tägige Überlegungsfrist vor.
Der Zweck: Die Frist dient dem Verbraucherschutz. Käufer und Verkäufer sollen ausreichend Zeit erhalten, den meist komplexen und finanziell tragweiten Notarvertrag in Ruhe zu studieren, offene Fragen zu klären und rechtlichen Rat einzuholen.
Der Fristbeginn: Die zwei Wochen beginnen am Tag, an dem Käufer und Verkäufer den Entwurf des Notarvertrags vom Notariat erhalten haben. Erst nach Ablauf dieser 14 Tage darf die offizielle Beurkundung stattfinden.
(Hinweis: Bei reinen Privatverkäufen von privat an privat ist diese Frist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, sie wird jedoch von Notaren im Kreis Tübingen zur Absicherung aller Beteiligten ausdrücklich empfohlen.)
Worauf sollten Sie beim Prüfen des Vertragsentwurfs achten?
Gehen Sie den Vertrag Satz für Satz durch und vergleichen Sie die Angaben mit den getroffenen Absprachen. Achten Sie besonders auf folgende Punkte:
- Persönliche Daten & Objektangaben: Stimmen Namen, Anschrift, Flurstücknummer und Miteigentumsanteile exakt?
- Kaufpreis und Zahlungsziel: Entspricht die Summe der Vereinbarung und ist der Übergabetermin realistisch gewählt?
- Mängel- und Gewährleistungsklauseln: Sind eventuelle Sonderabsprachen bezüglich Sanierungen oder mitverkauften Gegenständen (z. B. Einbauküche oder Garage) aufgeführt?
- Grundschuldbestellung: Ist die notwendige Finanzierungsvollmacht für Ihre Bank bereits im Entwurf enthalten?
Schritt 3: Der Beurkundungstermin vor Ort in Tübingen
Nachdem die 14-tägige Prüffrist abgelaufen ist und alle Fragen zum Kaufvertragsentwurf geklärt sind, folgt der eigentliche Beurkundungstermin beim Notar in Tübingen. Mit diesem Termin schließen Sie den Kauf- oder Verkaufsprozess rechtlich verbindlich ab.
Der Ablauf des Termins im Notariat
Ein Notartermin verläuft in einer professionellen, aber entspannten Atmosphäre und gliedert sich in folgende Schritte:
- Feststellung der Personalien:
- Bevor es losgeht, prüft der Notar die Identität aller Anwesenden anhand eines gültigen Lichtbildausweises (Personalausweis oder Reisepass). Zudem wird die Steuer-Identifikationsnummer abgeglichen.
- Verlesen der Notarurkunde:
- Der Notar liest den gesamten Text des Immobilienkaufvertrags laut und vollständig vor. Das ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit beide Parteien genau wissen, was sie unterzeichnen.
- Erklärungen & spontane Anpassungen:
- Wenn Sie eine Klausel nicht verstehen, können Sie den Notar jederzeit unterbrechen. Er ist verpflichtet, Ihnen den Inhalt in verständlicher Sprache zu erklären. Falls kurzfristig kleine Korrekturen nötig sind (z. B. Schreibfehler bei Namen oder Ausstattungsdetails), werden diese direkt vom Notar in der Urkunde vermerkt.
- Die feierliche Unterzeichnung:
- Am Ende unterschreiben der Käufer, der Verkäufer und schließlich der Notar die Urkunde. Damit ist der Immobilienkauf rechtlich bindend vollzogen.
Wie lange dauert ein Beurkundungstermin?
In der Regel sollten Sie für den reinen Termin vor Ort etwa 45 bis 60 Minuten einplanen. Handelt es sich um ein komplexeres Objekt, ein Erbbaurecht oder wird direkt im Anschluss eine Grundschuld für die Bank beurkundet, kann der Termin auch etwa 90 Minuten in Anspruch nehmen.
Was ist, wenn eine Partei nicht persönlich erscheinen kann?
Sollte der Käufer oder Verkäufer am Tag des Termins verhindert sein (z. B. durch Krankheit oder Abwesenheit), kann eine Vertretung ohne Vertretungsmacht vereinbart werden. Der Vertrag wird dann geschlossen, wird jedoch erst wirksam, wenn die abwesende Partei den Vertrag nachträglich bei einem Notar an ihrem Wohnort über eine sogenannte Nachgenehmigung bestätigt.
Gut begleitet durch Widmaier Immobilien:
Ein Notartermin ist für die meisten Menschen kein alltägliches Ereignis. Als Ihr Immobilienmakler stehen wir Ihnen auf Wunsch beim Beurkundungstermin in Tübingen persönlich zur Seite, achten auf die Einhaltung aller Absprachen und sorgen für ein gutes Gefühl bei der Unterschrift.
Notarkosten in Tübingen: Womit müssen Sie rechnen?
Beim Immobilienkauf gehören die Gebühren für den Notar und das Grundbuchamt zu den festen Kaufnebenkosten. Die genaue Höhe ist nicht verhandelbar, sondern gesetzlich strikt geregelt.
Höhe der Gebühren: Aufschlüsselung nach dem GNotKG
Sämtliche Notar- und Gerichtskosten werden bundesweit einheitlich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Die Gebühren richten sich dabei stets nach dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis der Immobilie (dem sogenannten Geschäftswert) und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notariats.
Als verlässliche Faustformel gilt: Planen Sie für die notarische Abwicklung und die Grundbucheintragungen insgesamt ca. 1,5 % bis 2,0 % des Kaufpreises ein.
Diese Gesamtsumme teilt sich in zwei Hauptbereiche auf:
- Notarkosten (ca. 1,0 % bis 1,2 %):
- Darin enthalten sind die Erstellung des Kaufvertragsentwurfs, die Beratung, die Durchführung des Beurkundungstermins, das Einholen behördlicher Genehmigungen sowie die Abwicklung der Fälligkeit.
- Grundbuchkosten (ca. 0,5 %):
- Diese Gebühren erhebt das Amtsgericht Tübingen für die eigentlichen Eintragungen im Grundbuch – insbesondere für die Auflassungsvormerkung, die spätere Umschreibung des Eigentums sowie die Eintragung einer eventuellen Grundschuld für Ihre Bank.
Wer trägt die Notarkosten beim Haus- oder Wohnungskauf?
Die Verteilung der Kosten folgt beim Immobilienkauf in Tübingen klar etablierten Regeln:
- Der Käufer zahlt die Beurkundung:
- Da der Käufer als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen wird und den Notar in der Regel auswählt, trägt er im Regelfall die gesamten Kosten der Kaufvertragsbeurkundung, die Grundbucheintragungen sowie die Kosten für die Bestellung seiner Finanzierungsgrundschuld.
- Der Verkäufer zahlt die Lastenfreistellung:
- Befindet sich auf der Immobilie noch eine alte Grundschuld des Verkäufers, die vor dem Verkauf gelöscht werden muss, trägt der Verkäufer die Notar- und Gerichtskosten für diese sogenannte Lastenfreistellung (Löschungsbewilligung).
Gut zu wissen:
Aus rechtlicher Sicht haften Käufer und Verkäufer gegenüber dem Notar gesamtschuldnerisch für die Gebühren. Um böse Überraschungen auszuschließen, wird im Notarvertrag jedoch präzise festgelegt, wer welche Gebühren im Innenverhältnis zu übernehmen hat.
Freie Notarwahl & Notariatssuche im Kreis Tübingen
Können Sie Ihren Notar in Tübingen frei wählen?
Ja, in Deutschland gilt das Prinzip der freien Notarwahl. Da der Käufer die Notarkosten trägt, liegt das Recht zur Auswahl des Notariats üblicherweise bei ihm. Sie sind nicht an ein bestimmtes Notariat gebunden und können frei entscheiden, welchen Notar in Tübingen Sie beauftragen möchten.
Notarkammer & Amtssitzprinzip in Baden-Württemberg
Notare sind an ihr Amtssitzprinzip gebunden. Für den Kauf einer Immobilie in Tübingen oder im Kreis Tübingen empfiehlt sich ein lokal ansässiges Notariat, da dieses mit den regionalen Besonderheiten und den Abläufen des Amtsgerichts Tübingen bestens vertraut ist.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Notar in Tübingen
Kann ich den Notartermin absagen oder verschieben?
Ja, ein Termin kann bei wichtigen Gründen verschoben werden. Wurde jedoch bereits ein Kaufvertragsentwurf erstellt, fallen dafür bereits Gebühren nach dem GNotKG an – auch wenn es später nicht zur Beurkundung kommt.
Benötige ich für eine Schenkung oder Übertragung auch einen Notar?
Ja, jede Übertragung von Immobilieneigentum – egal ob Kauf, Schenkung oder vorweggenommene Erbfolge – muss in Deutschland zwingend notariell beurkundet werden.
Wie finden Sie Notare in Tübingen?
Amtliches Notarverzeichnis (Bundesnotarkammer):
- Link: https://www.notar.de
- Vorteil: Dort sind alle aktuell zugelassenen Notare in Tübingen mit Kontaktdaten tagesaktuell gelistet. Das ist eine hochgradig seriöse Quelle, auf die Sie bedenkenlos verlinken können.
Notarkammer Baden-Württemberg:
Übersicht: Notariate in Tübingen
Wenn Sie für Ihren Immobilienkauf oder -verkauf einen Notartermin vereinbaren möchten, stehen Ihnen in Tübingen unter anderem folgende Notariate zur Verfügung:
- Notariat Am Lustnauer Tor (Dr. Till Dressler & Prof. Dr. Jens Thomas)
Wilhelmstraße 8, 72074 Tübingen | Tel.: 07071 / 93870 - Notariat am Botanischen Garten (Dr. Philipp Lay & Dr. Stefan Brielmaier)
Beim Botanischen Garten 3, 72076 Tübingen | Tel.: 07071 / 96940 - Notare am Haagtor (Sebastian Herr & Marc Hamberger)
Haaggasse 17, 72070 Tübingen | Tel.: 07071 / 539300 - Notarin Dr. Corinna Stange
Uhlandstraße 11, 72072 Tübingen | Tel.: 07071 / 92080
Eine vollständige und aktuelle Suche aller zugelassenen Notare finden Sie auch direkt über die Auskunft der Bundesnotarkammer (notar.de).
